Die Führerscheinklassen
AM bilden wir nicht aus Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
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16 Jahre
Zusammenfassung der alten Klassen S und M |
A bilden wir aus
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
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20 Jahre
beim Aufstieg von A2 auf A
21 Jahre
für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
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A1 bilden wir aus
Dreirädrige Ffz mit symmetrisch angeorneten Rädern
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16 Jahre
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A2 bilden wir aus Krafträder mit
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18 Jahre
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B bilden wir aus Kfz bis 3,5 t und max. 8 Sitzplätzen (ausser Fahrersitz) mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges und die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3,5 t nicht überschreitet. |
18 Jahre
17 Jahre beim Begeleiteten Fahren
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B96 bilden wir aus Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
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BE bilden wir aus Kombination der Klasse B mit Anhänger mit mehr als 750 kg aber max. 3.500 kg |
18 Jahre
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C1 bilden wir aus Kfz ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1,A2 und A mit
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18 Jahre |
C bilden wir aus Kfz ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1,A2 und A mit
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21 Jahre 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation |
C1E bilden wir aus Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
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18 Jahre Vorbesitz C1 |
CE bilden wir aus Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen. |
18 Jahre
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L bilden wir nicht aus Zugmaschinen
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit
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16 Jahre
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T bilden wir nicht aus Zugmaschinen
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen
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16 Jahre |