P
Führerscheinklassen

Die Führerscheinklassen

AM bilden wir nicht aus

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbh max. 45 kW/h
  • Hubraum max. 50 cm
  • Leistung max. 4 kw bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbH max 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotoren

 

16 Jahre

       

 

Zusammenfassung der alten Klassen

S und M

bilden wir aus
Krafträder mit

  • Hubraum über 50 cm³ oder
  • bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit   

  • Hubraum über 59 cm³ oder
  • bbH über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW
    20 Jahre    
beim Aufstieg von A2 auf A
21 Jahre
für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
 

A1 bilden wir aus

  • Krafträder bis 125 ccm, bis 11 KW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Ffz mit symmetrisch angeorneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h
  • Leistung max 15 kW
16 Jahre   
 

A2 bilden wir aus

Krafträder mit

  • Leistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht may. 0,2 kW/kg

18 Jahre

 

bilden wir aus
Kfz bis 3,5 t und max. 8 Sitzplätzen (ausser Fahrersitz) mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges und die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3,5 t nicht überschreitet.
18 Jahre 
17 Jahre beim Begeleiteten Fahren
 

B96  bilden wir aus

Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:

  • zG des Anhängers über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg  aber max. 4.250 kg

 

 

 

BE  bilden wir aus
Kombination der Klasse B mit Anhänger mit mehr als 750 kg aber max. 3.500 kg
18 Jahre 
 

C1  bilden wir aus

Kfz ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1,A2 und A mit

  • zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • Anhänger bis 750 kg zG
18 Jahre

bilden wir aus

 Kfz ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1,A2 und A mit

  • zG über 3.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • Anhänger bis 750 kg zG

21 Jahre

18 Jahre

nach erfolgter Grundqualifikation

C1E  bilden wir aus

Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

  • zG Anhänger über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

  • zG Anhänger über 3.500 kg
  • zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg

18 Jahre

Vorbesitz C1

CE  bilden wir aus
Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen.
18 Jahre 
 

 L bilden wir nicht aus

Zugmaschinen

  • für land-oder forstwirschaftliche Zwecke
  • bbH mx. 40 km/h
  • mit Anhängern dar max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit

  • bbH max. 25 km/h
  • auch mit Anhänger
16 Jahre

 T   bilden wir nicht aus

Zugmaschinen

  • für land und-oder Forstwirtschaftlliche Zwecke
  • bbH max. 60 km/h
  • für Fahrer unter 18 Jahren gilt bbH max. 40 km/h
  • auch mit Anhänger

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen

  • für land-oder forstwirschaftliche Zwecke
  • bbH mx. 40 km/h
  • auch mit Anhänger

 

 


16 Jahre